Vorlagen und Aufzeichnungen · ISO 27701 · Abschnitt 6.1.3
Vorlage für die Erklärung zur Anwendbarkeit nach ISO 27701
Das Dokument, das der Auditor als Erstes aufschlägt: Es geht alle Maßnahmen aus Anhang A durch und sagt, welche angewendet werden, warum und wie weit sie umgesetzt sind.
In einem Satz
Die Erklärung zur Anwendbarkeit nach ISO/IEC 27701 listet die Maßnahmen aus Anhang A auf, gibt an, welche angewendet und welche mit Begründung ausgeschlossen werden, und nennt den Umsetzungsstand jeder einzelnen, weil Abschnitt 6.1.3 verlangt, die zur Behandlung der Datenschutzrisiken gewählten Maßnahmen mit denen aus Anhang A abzugleichen und diese Entscheidung zu dokumentieren.
- Wo die Norm es verlangt
- ISO 27701 · Abschnitt 6.1.3 Zitiert wird die Ausgabe 2025: Die Nummern 4 bis 10 sind Kapitel; A.1, A.2 und A.3 sind die Tabellen in Anhang A mit den Maßnahmen für Verantwortliche, für Auftragsverarbeiter und für beide.
- Art der Information
- Pflichtdokument Dokument, das aktuell zu halten ist (6.1.3)
- Wer sie ausfüllt
- PIMS-Verantwortlicher Genehmigt wird sie von der obersten Leitung oder der nach 5.3 befugten Person
- Wann
- Nach jeder Risikobeurteilung Und immer, wenn sich Anwendungsbereich, Rolle der Organisation oder Maßnahmen ändern
- Wie lange sie aufbewahrt wird
- Solange die Verarbeitung besteht Ein lebendes Dokument: Es wird fortgeschrieben, und die Vorversion bleibt erhalten, um jederzeit zeigen zu können, wie es zu einem bestimmten Zeitpunkt aussah.
Was die Norm verlangt
Was ISO 27701 fordert und was Ihrem Ermessen überlassen bleibt
Nach der Risikobeurteilung verlangt die Norm, die zur Behandlung nötigen Maßnahmen auszuwählen und sie mit Anhang A abzugleichen, damit keine notwendige fehlt. Die Erklärung zur Anwendbarkeit hält das Ergebnis fest: welche Maßnahmen aufgenommen werden, warum, ob sie umgesetzt sind und warum die übrigen ausgeschlossen werden.
Die Rolle der Organisation fällt stark ins Gewicht: Ein Auftragsverarbeiter kann bei den Verarbeitungen, die er für Kunden durchführt, den Ausschluss der Maßnahmen aus Tabelle A.1 begründen, und ein Verantwortlicher ohne Auftragsverarbeiter wird aus Tabelle A.2 wenig anzuwenden haben. Der Ausschluss muss begründet, nicht unterstellt werden.
Hat die Organisation auch ISO/IEC 27001, kann sie zwei Erklärungen oder eine integrierte führen; widersprechen dürfen sie sich nicht.
Aufbau
Felder, die die Vorlage enthalten sollte
- Kennung und Bezeichnung jeder Maßnahme aus Anhang A
- Zugehörige Tabelle: A.1, A.2 oder A.3
- Anwendbar oder nicht anwendbar
- Begründung der Aufnahme: Risiko, gesetzliche oder vertragliche Anforderung
- Begründung des Ausschlusses
- Umsetzungsstand
- Zugehöriger Nachweis oder zugehörige Aufzeichnung
- Verantwortlicher für die Maßnahme
- Version, Datum und Genehmigung
Beispiel
Beispiel: drei Zeilen aus der Erklärung eines fiktiven Anbieters von Lohnabrechnungssoftware
Unternehmen, Personen und Zahlen sind erfunden: Das Beispiel zeigt nur, wie eine sauber ausgefüllte Aufzeichnung aussieht.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Organisation | Lohnwolke Cloud GmbH (fiktiv) · Auftragsverarbeiter für ihre Kunden und Verantwortlicher für die eigene Belegschaft |
| Maßnahme zur Einwilligung (A.1) | Nur für den eigenen Werbe-Newsletter anwendbar · Umgesetzt · Nachweis: Einwilligungsnachweis |
| Maßnahme zur Verarbeitung nach Weisung des Kunden (A.2) | Anwendbar · Umgesetzt · Nachweis: Auftragsverarbeitungsverträge und Verfahren zu Weisungen |
| Maßnahme zum Vorfallmanagement (A.3) | Anwendbar · Umgesetzt · Nachweis: mit dem ISMS gemeinsam geführtes Verzeichnis der Datenschutzverletzungen |
| Beispiel für einen Ausschluss | Maßnahmen aus A.1 zur Information der betroffenen Personen bei den Lohndaten der Kunden: nicht anwendbar, Verantwortlicher ist der Kunde |
| Version | v3 · 2. Mai 2026 · Genehmigt von der Geschäftsführung |
Im Audit
Fehler, die Auditoren häufig feststellen
- Ganze Maßnahmenblöcke werden mit dem Vermerk „nicht anwendbar“ ohne Begründung ausgeschlossen.
- Die Erklärung passt nicht zur Risikobeurteilung: angewendete Maßnahmen ohne zugehöriges Risiko und Risiken ohne Maßnahme.
- Nach dem Übergang folgt sie weiterhin der Nummerierung der Ausgabe 2019.
- Eine Maßnahme wird als umgesetzt markiert, ohne dass sich irgendein Nachweis vorlegen lässt.
In Kimobox
So wird diese Aufzeichnung in Kimobox geführt
- 1Die Maßnahmen aus Anhang A werden als versionierte Tabelle mit Status und Verantwortlichem geladen.
- 2Jede Maßnahme ist mit den Risiken, die sie behandelt, und der Aufzeichnung, die sie belegt, verknüpft.
- 3Die Erklärung ist ein gelenktes Dokument: Jede Version wird genehmigt und datiert.
Häufige Fragen
Was man uns vor dem Start fragt
Lässt sich die Erklärung zur Anwendbarkeit aus ISO 27001 verwenden?
Sie lässt sich integrieren, reicht aber unverändert nicht aus: Anhang A von ISO/IEC 27701 enthält Datenschutzmaßnahmen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die in ISO/IEC 27001 nicht vorkommen.
Was passiert, wenn eine notwendige Maßnahme ausgeschlossen wird?
Das ist eine der häufigsten Nichtkonformitäten in der Zertifizierung: Machen das Risiko oder die DSGVO die Maßnahme notwendig, ist der Ausschluss nicht haltbar.
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